Diese Zulassungsbedingungen gelten für Inhaber/innen einer der folgenden Abschlüsse:
Damit an einem Ausbildungsstandort formell ein Dossier eröffnet werden kann, müssen die Bewerber/innen die folgenden Bedingungen erfüllen:
Bewerber/innen, die ihr Diplom im Juni des darauffolgenden Jahrs erhalten, müssen ihrer Bewerbung eine Bestätigung der Schule beilegen, die besagt, dass sie als reguläre/r Student/in im letzen Jahr eingeschrieben sind. Die Zulassungsfähigkeit bleibt in diesem Fall provisorisch, bis der erforderliche Titel erlangt ist.
Da die Unterrichtssprache Deutsch ist, müssen nicht deutschsprachige Bewerber/innen mindestens über das Niveau B2 gemäss dem europäischen Sprachportfolio verfügen und eine Kopie des entsprechenden Diploms oder einer Bestätigung beilegen. Bewerber/innen, die ihre Abschlussprüfung auf der höheren Sekundarstufe in Deutsch abgelegt haben, sind davon dispensiert.
Ein/e Bewerber/in darf sich nicht gleichzeitig an mehreren Ausbildungsstandorten für denselben Studiengang einschreiben.