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Im Zusammenhang mit der Gesetzesänderung betreffend häuslicher Gewalt - vorgesehene Inkraftsetzung 1.01.2017 - ist das kantonale Amt für Gleichstellung und Familie für die Einführung eines Registers zur Aufnahme von Fällen häuslicher Gewalt verantwortlich. Die HES-SO Valais/Wallis wurde mit der Entwicklung dieses Registers in gemeinsamen Austausch mit kantonalen Fachorganisationen beauftragt.