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Mit der Revision des Zivilgesetzbuches von 2008 wurden per 2013 neue, interdisziplinäre Kindes  und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) geschaffen. Auch wenn die damit verbundenen (minimalen) bundesgesetzlichen Vorgaben von den Kantonen sehr unterschiedlich umgesetzt wurden, so sind doch in nahezu allen Behörden Vertreter/innen der Sozialen Arbeit zu finden. Das Projekt untersucht, welche Rolle Sozialarbeitende in den verschiedenen Behördenorganisationen spielen.

Die neu geschaffenen Behörden sind ein Ort, an dem die Soziale Arbeit ihre Position in der Zusammenarbeit mit andern Professionen neu aushandeln muss. Dabei muss sie ihre spezifischen Kompetenzen hinsichtlich Diagnose, Indikation und Intervention glaubhaft machen, wenn sie einen eigenständigen Beitrag im Sinne der Interdisziplinaritätsvorgabe leisten soll. Im Blick auf die KESB stellen sich damit u.a. folgende Fragen:

• Welche Interpretationen der Interdisziplinarität kennzeichnen die verschiedenen Behördenorganisationen? Auf welchem Weg und warum haben sich in den Kantonen die jeweiligen Interpretationen und Organisationsmodelle durchgesetzt?

• Wie bringen sich Sozialarbeitende in die behördlichen Entscheidprozesse ein? Welche spezifischen Kompetenzen im Sinne von Wissen und Können machen sie dabei geltend? In welchem Umfang und unter welchen Bedingungen werden die damit verbundenen Kompetenzbehauptungen von andern KESB-Mitarbeitenden akzeptiert?

• Wie verstehen sich Sozialarbeitende in den Behörden gegenüber ihren KollegInnen in den Sozialdiensten und Amtsbeistandschaften, die behördliche Mandate ausführen?

• Wie beeinflusst die Organisation der KESB Position und Rolle der Sozialarbeitenden in der Behörde und nach aussen?


Diesen Fragen wird mit einem mixed-methods Design nachgegangen: Beobachtung, offene Interviews und Dokumentenanalyse als qualitative Methoden werden durch eine standardisierte Befragung von Behördenmitgliedern ergänzt, die quantitative Aussagen über die Verteilung der beobachteten Phänomene auf die verschiedenen Organisationsformen zulässt.

Die erwarteten Projektergebnisse sind für die Soziale Arbeit und die Ausbildung von Sozialarbeitenden wichtig, indem sie aufzeigen, auf welcher Wissensbasis Sozialarbeitende tatsächlich arbeiten und entscheiden. Ausserdem ermöglichen sie Aussagen darüber, wie und in welchem Umfang die vom Bundesgesetz verlangte Interdisziplinarität umgesetzt wird.