Ein neues Statut für das Personal der Fachhochschule Westschweiz Valais-Wallis
Ein neues Statut für das Personal der Fachhochschule Westschweiz Valais-Wallis
Das neue rechtliche Statut der Fachhochschule Westschweiz Valais-Wallis wird auf den 1. Januar 2015 in Kraft treten. Der Staatsrat hat in Zusammenarbeit mit den Personalverbänden und mit den betreffenden kantonalen Dienststellen die Bestimmungen betreffend ihr Personal festgelegt. Die Generaldirektion wird somit für die Erfüllung ihrer Aufträge über eine vermehrte Autonomie der Schule verfügen.