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Urs Vogel - Estelle de Luze - Claire Jouffray
Monday, 28. November 2016 - 11:41

Über 340 Personen haben an der Fachtagung am 17. November 2016 an der HES-SO Valais-Wallis in Siders teilgenommen.  Die Hochschule für Soziale Arbeit hatte eingeladen, um eine Bilanz über die ersten vier Jahre des 2013 in Kraft getretenen Erwachsenenschutzrechts zu ziehen.

Zunächst zog Estelle de Luze, Professorin an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Lausanne, aus juristischer Sicht Bilanz über vier Jahre neues Erwachsenenschutzrecht und die Entwicklung der zentralen Revisionsanliegen der Förderung der Selbstbestimmung, der Stärkung der Familiensolidarität, der Massschneiderung der Massnahmen und der Reorganisation der Behörden.

Urs Vogel, Jurist und Sozialarbeiter, nahm im Anschluss daran verschiedene zentrale Aufgaben im Erwachsenenschutz – Abklärung und Errichtung, Mandatsführung sowie Aufsicht und Kontrolle – unter dem revidierten Recht unter die Lupe. Ein besonderes Anliegen war ihm die Zusammenarbeit von KESB und Beiständen, wo er gewisse Stolpersteine ortete.

Am Nachmittag wurden in acht parallel stattfindenden Ateliers verschiedene Facetten des neuen Rechts rege diskutiert.

Im Abschlussvortrag von Claire Jouffray, Sozialarbeiterin, erläuterte diese den relativ neu im französischsprachigen Raum entwickelten Ansatz des „Développement du Pouvoir d’Agir“, welcher grosse Ähnlichkeiten mit dem Empowerment-Ansatz aufweist. Ihr zentrales Anliegen war es, aufzuzeigen, wie mithilfe dieses Ansatzes die Selbstbestimmung der betroffenen Personen im Zwangskontext grösstmöglich berücksichtigt und gefördert werden kann.

Sie finden zur weiteren Nachlese die Tagungsdokumentation auf unserer Website.