Möglichkeit der Selbstbestimmung am Lebensende
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Selbstbestimmung ist ein grundlegendes Menschenrecht und in der Bundesverfassung verankert. Eine besondere Bedeutung bekommt diese in Momenten der Urteilsunfähigkeit, wie sie beispielweise am Ende des Lebens vorkommen kann, bei Erkrankungen wie fortschreitende Demenz, Unfall mit Schädel-Hirn-Trauma usw. In der Weiterbildung lernen die Teilnehmenden Möglichkeiten der Selbstbestimmung im Hinblick auf eine Urteilsunfähigkeit kennen. Der Anspruch auf ein selbstbestimmtes Sterben (beispielsweise durch assistierten Suizid oder Sterbefasten) ist heute ebenfalls ein Thema, mit dem die Pflegeempfänger und das Pflegepersonal konfrontiert sind. In dieser Weiterbildung reflektieren die Teilnehmenden ihre Haltung und den professionellen Umgang mit Sterbewünschen und Suizidbeihilfe; sie nutzen dabei ethische Entscheidungsmodelle.
Zentrale Themen der Weiterbildung sind:
1.Tag: Umgang mit Sterbewunsch und Suizidbeihilfe
Ethische Entscheidungsfindung
Rolle und Aufgaben des Pflege- und Betreuungsteams
2.Tag: Werteanalyse
Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag und Vertretung bei medizinischen Massnahmen
Gesundheitliche Vorausplanung: Advanced Care Planing (ACP)
Zielpublikum
Dipl. Fachpersonen
Dauer der Ausbildung
2 Tage
Verliehener Titel
Bestätigung
Kosten
Kurskosten: Fr. 350.00
Praktische Auskünfte
Kursdaten und –zeiten
Montag, 26. April 2021 von 09.00 bis 17.00 Uhr
Montag,17. Mai 2021 von 09.00 bis 17.00 Uhr
Anmeldeschluss
26. Februar 2021
Name des/der Dozierenden
Esther Schmidlin, Pflegefachfrau BScN, MAS Palliative Care Dr. h c Hansruedi Stoll, Pflegeexperte MSc, Pflegeexperte Onkologie
Datum
Montag, 26. April 2021 von 09.00 bis 17.00 Uhr, Montag,17. Mai 2021 von 09.00 bis 17.00 Uhr