Suizidbeihilfe oder assistierter Suizid ist in der Schweiz nach Artikel 115 des Strafgesetzbuches nicht verboten, sofern die Handlung nicht aus selbstsüchtigen Beweggründen beruht. Während die rechtliche Seite klar formuliert ist, wird der assistierte Suizid gesellschaftlich und politisch kontrovers diskutiert. Auch Fachpersonen in Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens müssen sich dieser Debatte stellen. Viele werden verpflichtet, den assistierten Suizid in ihren Institutionen zuzulassen, teilweise gegen ihren Willen. Das löst Unsicherheiten und Fragen aus. Die Weiterbildung bietet eine aktive Auseinandersetzung mit dem Thema und der damit verbundenen Vielschichtigkeit der Problemlagen. Bearbeitet werden Schwerpunkte, die eine persönliche, aber auch fachliche Weiterentwicklung in der Institution zum Thema ermöglichen.

 Die Weiterbildung wird von Palliative Care-Netzwerk Thun und Palliative Care Oberwallis unterstützt.

Datum : 29. Oktober 2024
Anmeldefrist : 17. September 2024
Hochschule für Gesundheit - Weiterbildung Visp
Pflanzettastrasse 6
3930 Visp