Gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Fachhochschulen sind die allgemeinen Zulassungsbedingungen im Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen im Bereich Gesundheit der HES-SO festgelegt.

Diese Bedingungen, die je nach Fachbereich und Studiengang unterschiedlich sind, sind in Richtlinien festgehalten. Sie sind jedoch für alle Studierenden desselben Studiengangs identisch unabhängig von der Hochschule, an der sie sich einschreiben.

 

DiplomZulassungsbedingungen
Fachmatura GesundheitDirekter Zugang
Zusatzmodule GesundheitDirekter Zugang
EFZ Gesundheit + Fachmatura Gesundheit-SozialesDirekter Zugang
EFZ Gesundheit + FMS-Diplom oder GymnasialmaturaDirekter Zugang
Diplom einer höheren Fachschule (HF) (gemäss Empfehlungen der KFH)Direkter Zugang

Gymnasialmatura oder Berufsmatura in einem anderen Bereich als Gesundheit/Soziales

Fachmatura in einem anderen Bereich als Gesundheit

Zugang nach erfolgreicher Absolvierung der Zusatzmodule Gesundheit
Ausländische Abschlüsse

Zugang nach erfolgreicher Absolvierung der Zusatzmodule Gesundheit, wenn der Abschluss als gleichwertig zu einem der oben aufgeführten schweizerischen Abschlüsse anerkannt ist. Weitere Informationen

Zulassung sur Dossier

Zulassung sur Dossier von Personen ab dem vollendeten 25. Lebensjahr, welche die im Reglement über die Zulassung aufgeführten allgemeinen Zulassungsbedingungen nicht erfüllen, jedoch im Verlauf ihrer beruflichen Laufbahn Kompetenzen erworben haben, die den erforderlichen Abschlüssen entsprechen, sowohl im beruflichen als auch im persönlichen Bereich (s. ASD).

Für alle fremdsprachigen Bewerber/innenDie Unterrichtssprache muss beherrscht werden.

 

Für weitere Auskünfte und Fragen in Zusammenhang mit der Anerkennung der Berufserfahrung wenden Sie sich bitte direkt an den Zulassungsdienst: christa.furrer@hevs.ch


Validierung von Bildungsleistungen