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Wednesday, 08. April 2020 - 14:40

Das Rektorat und die Hochschulen der HES-SO haben gemeinsam ein erstes Massnahmenpaket unter anderem zum akademischen Kalender, zu den Prüfungen und Aufnahmen, zur Anerkennung der praktischen Erfahrungen der Studierenden und zu den finanziellen Beiträgen verabschiedet. Es soll der Mehrheit der Studierenden ermöglichen, ihr Frühlingssemester 2020 ordnungsgemäss abzuschliessen und ihr Studium ohne Nachteil und unter den bestmöglichen Bedingungen fortzusetzen oder neu aufzunehmen.

Die rigorosen Massnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie haben Auswirkungen auf die Unterrichtsbedingungen an den Hochschulen der HES-SO. Es wird alles unternommen, um die Kontinuität der Lehrveranstaltungen sicherzustellen und es den Studierenden zu ermöglichen, ihr Studium unter den aussergewöhnlichen aktuellen Umständen möglichst gut weiterzuführen. So wurde insbesondere der Unterricht während einer Woche ausgesetzt und ein umfassendes System von pädagogischen Begleitmassnahmen eingerichtet, um die Lehrpersonen und Dozierenden bei der Umgestaltung ihrer Kurse und Vorlesungen zu unterstützen und ein hochwertiges Fernunterricht zu gewährleisten. Dank diesen Massnahmen wird heute die überwiegende Mehrheit der Kurse und Vorlesungen für die rund 21'000 Studierenden der HES-SO online angeboten.

Dennoch sind aber Anpassungen bei den berufsqualifizierenden Ausbildungen der HES-SO notwendig, die sich zu einem sehr grossen Teil auf das praktische und angewandte Lernen stützen. Gewisse Aktivitäten lassen sich nicht online vermitteln, vor allem in den künstlerischen Bereichen (z. B. Musikproduktionen, Workshops, Ensemble-Unterricht), im Ingenieurwesen (z. B. Labors) und in der Gesundheit (z. B. manuelle Handgriffe, medizinische Handlungen).

Vor diesem Hintergrund haben das Rektorat und die Hochschulen der HES-SO heute ein erstes Massnahmenpaket verabschiedet, das die Gleichbehandlung gewährleistet und sich zugleich an die besonderen Situationen und die fachliche Vielfalt, die die HES-SO auszeichnet, anpasst.

Festhalten an den Prüfungen und Evaluationen. Um die Qualität und die volle Anerkennung der Kompetenzen der Absolventinnen und Absolventen der HES-SO sicherzustellen, wird es keine automatische Validierung geben. Die Vergabe von ECTS-Credits bleibt in jedem Fall abhängig von einer formellen Evaluation, aber die Daten und Modalitäten der Evaluationen können geändert werden.

Keine Konsequenzen bei einem Scheitern oder Fehlen an einer Prüfung. Das Nichtbestehen eines Moduls des Frühlingssemesters 2020 (oder einer Nachprüfung des vorangehenden Semesters) wird nicht als Fehlversuch gewertet. Studierende, die nicht an einer Evaluation des Frühlingssemesters 2020 erscheinen und die dies offiziell gemeldet haben, sind automatisch entschuldigt und ihr Nichterscheinen wird ebenfalls nicht als Fehlversuch gewertet. In beiden Fällen werden die Studienfristen wenn nötig verlängert.

Anerkennung des Einsatzes von Studierenden, die aufgerufen/engagiert werden. Sehr viele Studierende und Lehrkräfte der HES-SO wurden – freiwillig oder nicht – bereits aufgerufen/eingesetzt, um bei der Bekämpfung der gesundheitlichen Ausnahmesituation und ihrer Auswirkungen mitzuhelfen. Da es der HES-SO ein Anliegen ist, dieses Engagement im Dienste der Gesellschaft zu würdigen und anzuerkennen, werden die Hochschulen ein innovatives System einführen, das eine Vergabe von ECTS-Credits als Anerkennung für gleichwertige Leistungen ermöglicht.

Um von diesem System profitieren zu können, muss der Einsatz der Studierenden mit den spezifischen Kompetenzen ihres Studiengangs zusammenhängen. Es wird dann von Fall zu Fall überprüft, ob die praktischen Erfahrungen die Möglichkeit geboten haben, Kompetenzen zu erwerben, die gleichwertig sind wie jene, die unterrichtet werden.

Diese Massnahme betrifft im Wesentlichen die Studierenden in den Fachbereichen Gesundheit und Soziale Arbeit, die bereits zahlreich und in vorbildlicher Weise eine unterstützende Rolle in den soziomedizinischen Einrichtungen übernehmen. Studierende aus anderen Fachbereichen können aber ebenfalls betroffen sein, beispielsweise ein Studierender im Bereich Design, der sich an der Entwicklung einer neuen Diagnoseeinrichtung beteiligt.

Unveränderte Studiengebühr, Überprüfung der Beiträge an die Studienkosten. Mit Rücksicht auf die unsichere finanzielle Lage gewisser Studierender können die Hochschulen der HES-SO auf Antrag die Zahlungsbedingungen für die Studiengebühr anpassen. Zudem können die Beiträge an die Studienkosten reduziert werden.

Das Rektorat und die Hochschulen sind sich der Einschränkungen und Schwierigkeiten im Zusammenhang mit diese besonderen Situation bewusst und unternehmen alles, um die Auswirkungen und Folgen so gering wie möglich zu halten. Sie danken dem Lehrkörper, den Studierenden und dem gesamten Personal für ihr Verständnis und ihren unermüdlichen Einsatz. Ebenso begrüssen sie die zahlreichen Initiativen zugunsten von Menschen, die direkt oder indirekt von den Auswirkungen des COVID-19 betroffen sind.