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Thursday, 13. February 2020 - 10:54

Zur Gewährleistung der Sicherheit von Personen, Sachen und Ausrüstungen hat die HES-SO Valais‑Wallis entschieden, ab Januar 2020 in allen Durchgangs- und sensiblen Bereichen ihrer Gebäude Videoüberwachungskameras zu installieren. Dieses Projekt wurde von der Juristin und dem Datenschutzbeauftragten der HES-SO Valais-Wallis begleitet. Ein entsprechendes Reglement über die Videoüberwachung, in dem die Pflichten der Hochschule aufgeführt sind, wurde ausgearbeitet und zur Wahrung der Transparenz auf der Website veröffentlicht, ohne jedoch mit der kantonalen Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz Rücksprache zu halten.    

 

Die HES-SO Valais-Wallis ist sich der Bedeutung des Datenschutzes und der Ethik bewusst und nimmt sowohl im Bereich der Ausbildung als auch der Forschung die Dienste von Fachleuten in Anspruch. So hat sie vor einem Jahr den Dienst für angewandte Ethik gegründet, der eng mit dem Datenschutzbeauftragten und einer Juristin der HES-SO Valais-Wallis zusammenarbeitet.

 

Transparenz und Information

Im Reglement über die Videoüberwachung, das von diesen Fachleuten ausgearbeitet wurde, sind die Zielsetzungen, die Rolle und Zuständigkeiten der HES-SO Valais-Wallis sowie die Regeln für die Sichtung der Aufnahmen klar erläutert. Gemäss Art. 5 Abs. 1 dürfen die Aufnahmen „nur im Fall einer Beschädigung der Infrastruktur oder Ausrüstung oder eines Übergriffs gesichtet werden“ und zwar nur durch die dafür zuständigen Personen. Wie alle anderen Reglemente der HES-SO Valais-Wallis wurde auch dieser Rechtstext auf der Website www.hevs.ch veröffentlicht. Zudem wurde er den Personal- und Studierendenverbänden unterbreitet, um ihre Anmerkungen zu berücksichtigen.   

 

Einstellung der Aufnahmen

Aus Transparenz- und Informationsgründen wird die HES-SO Valais-Wallis das Reglement unverzüglich der kantonalen Behörde für Öffentlichkeit und Datenschutz unterbreiten. Die Videoüberwachung wird bis zu dessen Genehmigung eingestellt.