FAQ

 

1. Weshalb sollten sich Kinder und Jugendliche an der Ausarbeitung der neuen Kantonsverfassung beteiligen?

Die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen ist aus verschiedenen Gründen wichtig:  

  • Rund 17 % der Walliser Bevölkerung, d. h. über 60'000 Personen, sind unter 18 Jahre alt und somit nicht im Verfassungsrat vertreten.  Die Walliser Kantonsverfassung ist als Charta des zukünftigen Zusammenlebens gedacht, weshalb neben den älteren Generation auch die Kinder und Jugendlichen unseres Kantons an deren Ausarbeitung beteiligt werden sollten.
  • Der Kanton Wallis hat eine rechtliche Verpflichtung gegenüber seinen Kindern und Jugendlichen. Gemäss dem General Comment 12 zu der von der Schweiz 1997 ratifizierten UNO-Kinderrechtskonvention (KRK) hat jedes Kind das Recht, in jeder es betreffenden Angelegenheit seine Meinung zu äussern und angehört zu werden.
  • Es hat sich zudem gezeigt, dass die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an Entscheidungsprozessen zu präziseren und relevanteren Resultaten führt. Die Ideen und Vorschläge der Walliser Kinder und Jugendlichen sollten daher nicht ausser Acht gelassen werden.   
  • Zum Zeitpunkt der Abstimmung über die neue Kantonsverfassung werden die Jugendlichen, die gegenwärtig 15 Jahre oder älter sind, ebenfalls an die Urne gehen können. Es lohnt sich daher, sie in diesen Prozess einzubeziehen und über ihre Bürgerrechte zu informieren.
  • Mit diesem innovativen partizipativen Projekt kann der Kanton Wallis auf nationaler und internationaler Ebene auf sich aufmerksam machen.  

 

2. Sind Kinder wirklich in der Lage, zu einem so komplexen Thema Stellung zu nehmen?

Forschungsarbeiten haben gezeigt, dass sich sehr junge Kinder bereits eine eigene Meinung bilden können, selbst wenn sie diese noch nicht äussern können. Die Kinder sind somit durchaus in der Lage, sich eine Meinung zu den verschiedenen Themen der Kantonsverfassung zu bilden. Damit sie diese auch ausdrücken können, müssen verschiedene Arbeitsmethoden benutzt werden, z. B. nichtverbale Kommunikationsmethoden wie Spielen, Zeichnen oder Malen. Zudem müssen die Kinder und Jugendlichen die behandelten Themen mit ihren eigenen Kenntnissen und Erfahrungen in Verbindung bringen können. Es ist auch wichtig, dass sie im Vorfeld eingehend über das Projekt und seinen Kontext informiert werden.

 

3. Wie kann sichergestellt werden, dass die Kinder ihre eigene Meinung und nicht jene der sie begleitenden Personen äussern?

Die Gesprächsleiter/innen wurden im Rahmen einer Schulung gezielt auf ihre Rolle als Vermittler/in vorbereitet und dabei auf ihre ethische Verpflichtung, die Meinung der Kinder und Jugendlichen nicht zu beeinflussen, aufmerksam gemacht. Die zur Sammlung der Ideen und Vorschläge benutzten Methoden wurden zudem sorgfältig ausgewählt.  

 

4. Müssen die Mitglieder des Verfassungsrats die Ideen und Vorschläge der Kinder und Jugendlichen bei der Ausarbeitung der Kantonsverfassung berücksichtigen?

Das Projekt Verfassungsrat der Kinder und Jugendlichen will die Kinder und Jugendlichen für diesen für das Wallis wichtigen Prozess sensibilisieren. Der Verfassungsrat ist natürlich in keiner Weise verpflichtet, die Ideen und Vorschläge der Kinder und Jugendlichen, die sehr unterschiedlich ausgefallen sind, zu berücksichtigen. Das Ziel bestand darin, den Mitgliedern der verschiedenen Kommissionen, die mit der Ausarbeitung der neuen Kantonsverfassung beauftragt wurden, die Meinung und vor allem auch die Erwartungen möglichst aller Altersgruppen, d. h. auch jene der Kinder und Jugendlichen, zu unterbreiten.

 

5. Wie kann sichergestellt werden, dass dieses Projekt den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen gerecht wird?  

Im Rahmen der Vorbereitungsphase wurden verschiedene Gruppen von Kindern und Jugendlichen einbezogen, um das Projekt und sein Inhalt bestmöglich an ihre Vorstellungen anpassen zu können. Nach Abschluss des Projekts wurde eine Evaluation durchgeführt.

 

6. Was geschieht, falls das Projekt die Wünsche und Erwartungen der verschiedenen Parteien nicht erfüllt?

Da es sich um ein innovatives Projekt handelt, konnten nicht alle Erwartungen und Kriterien erfüllt werden. Dieser partizipative Prozess wird jedoch alle Beteiligten in irgendeiner Weise prägen. Aus den Fehlern wird man für zukünftige ähnliche Projekte lernen können. Dieser neuartige Ansatz wird zweifelsohne viele positive Aspekte aufzeigen. 

 

7. Kann ich mit Ihnen Kontakt aufnehmen? 

Natürlich! Wir freuen uns über alle Vorschläge und Ideen zugunsten der neuen Kantonsverfassung. Gerne stehen wir Ihnen auch für weitere Auskünfte zum Projekt Kantonsverfassung der Kinder und Jugendlichen zur Verfügung.