Das Praktikum wird in einem Unternehmen oder in einem Hochschullabor absolviert und bietet den Praktikanten und Praktikantinnen einen umfassenden Einblick in den gewählten Beruf. Sie erwerben fachspezifische Kenntnisse und werden in die Arbeit im Labor sowie die Anwendung von Analysetechniken und Herstellungsverfahren eingeführt.
Es wird empfohlen, das fakultative Vorpraktikum zu absolvieren, das am Standort des Studiengangs stattfindet und den zukünftigen Studierenden die für die Arbeit im Labor notwendigen Techniken vermittelt.
Für Personen mit einer gymnasialen Maturität haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, Ihr Praktikum zu absolvieren, indem Sie den Bachelor "PiBS" integrieren.
> Praxisintegriertes Bachelorstudium (PiBS)
Gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Fachhochschulen sind die allgemeinen Zulassungsbedingungen im Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen der HES-SO festgelegt.
Diese Bedingungen, die je nach Fachbereich und Studiengang unterschiedlich sind, sind in Richtlinien festgehalten. Sie sind jedoch für alle Studierenden desselben Studiengangs identisch unabhängig von der Hochschule, an der sie sich einschreiben.
Diplome | Zulassungsbedingungen |
Berufsmatura | Direkter Zugang je nach der Art des EFZ, ansonsten Zugang mit einem Jahr Arbeitswelterfahrung in einem dem FH-Studiengang verwandten Beruf. |
Gymnasialmatura | Oder durch den Einstieg in den Bachelor "PiBS", der ein Jahr Erfahrung während des zweiten Jahres beinhaltet. |
Fachmatura | Direkter Zugang je nach der Art des EFZ |
Diplom einer höheren Fachschule (HF) | Die Zulassung von Absolvierenden einer höheren Berufsbildung zu Bachelorstudiengängen ist Gegenstand von Empfehlungen der Rektorenkonferenz der Fachhochschulen der Schweiz. |
Ausländische Diplome | Es gelten die gleichen Bedingungen, wenn der Abschluss als gleichwertig zu einem der oben aufgeführten schweizerischen Abschlüsse anerkannt ist. |
Diplome, die weiter oben nicht aufgeführt sind | Zulassung sur Dossier: Verfahren für Personen ab vollendetem 25. Lebensjahr. Aufnahmeprüfung und mindestens einjährige Berufserfahrung in einem dem Studiengang verwandten Bereich. |
Für weitere Auskünfte und Fragen in Zusammenhang mit der Anerkennung der Berufserfahrung wenden Sie sich bitte direkt an den Zulassungsdienst: info.tevi@hevs.ch