Zulassungsbedingungen Wirtschaftsinformatik

Gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Fachhochschulen werden die allgemeinen Zulassungsbedingungen im Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen der HES-SO festgelegt.
Die Bedingungen, die je nach Fachbereich und Studiengang unterschiedlich sind, sind in Richtlinien festgelegt. Sie sind für alle Studierenden desselben Studiengangs identisch, unabhängig von der Hochschule, an der die Einschreibung erfolgt.
Diplome | Zulassungsbedingungen |
Berufsmatura | Direkter Zugang je nach der Art der Matura und des EFZ, ansonsten Zugang mit einem Jahr Arbeitswelterfahrung in einem dem FH-Studiengang verwandten Beruf. |
Gymnasialmatura | Zugang mit einem Jahr Arbeitswelterfahrung in einem dem FH-Studiengang verwandten Beruf |
Fachmatura | Direkter Zugang je nach der Ausrichtung in Verbindung mit dem gewählten FH-Studiengang, ansonsten Zugang mit einem Jahr Arbeitswelterfahrung in einem dem FH-Studiengang verwandten Beruf. |
HF-Diplom (Höhere Fachschule) | Inhaber/innen eines HF-Diploms können nach einem zusätzlichen Ausbildungsjahr und der Anerkennung von gewissen Modulen (Validierung von Bildungsleistungen) zu Bachelorstudiengängen zugelassen werden. |
Ausländische Abschlüsse | Es gelten die gleichen Bedingungen, wenn der Abschluss als gleichwertig zu einem der oben aufgeführten schweizerischen Abschlüsse anerkannt ist. Weitere Informationen |
Diplome, die weiter oben nicht aufgeführt sind | Zulassung sur Dossier von Personen ab dem vollendeten 25. Lebensjahr, welche die im Reglement über die Zulassung aufgeführten allgemeinen Zulassungsbedingungen nicht erfüllen, jedoch im Verlauf ihrer beruflichen Laufbahn Kompetenzen erworben haben, die den erforderlichen Abschlüssen entsprechen, sowohl im beruflichen als auch im persönlichen Bereich. |
Für den Studiengang Wirtschaftsinformatik muss die Berufserfahrung in einem Tätigkeitsbereich erworben worden sein, der sich auf die Wirtschaft, die Verwaltung oder die Informatik bezieht.
Für weitere Auskünfte und Fragen in Zusammenhang mit der Anerkennung der Berufserfahrung wenden Sie sich bitte direkt an den Zulassungsstelle: admissions.heg@hevs.ch
Validierung von Bildungsleistungen
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