Wozu sprachliche Gleichbehandlung von Frau und Mann?
Seit 1981 ist die Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Bundesverfassung verankert (Art. 8 Abs. 3). Bis heute gibt es jedoch Bereiche, in denen Frauen und Männer nicht gleichgestellt sind. Es bedarf weiterer Anstrengungen, um die tatsächliche Gleichstellung in allen Lebensbereichen zu verwirklichen. Dazu gehört auch die Sprache.
Im deutschen Sprachraum ist eine zunehmende Sensibilisierung gegenüber der Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Sprache zu beobachten. Geschlechtergerecht formulieren heisst, auf ausschliesslich männliche Formen, in denen Frauen bloss mitgemeint sind, zu verzichten und Formen zu verwenden, welche die Frauen und Männer gleichermassen in der Sprache sichtbar machen. Mit einer geschlechtergerechten Sprache können alle Beteiligten die tatsächliche Chancengleichheit von Mädchen und Jungen, Frauen und Männern im Alltag voranbringen.
Hochschulen kommt hierbei eine Vorbildfunktion zu. Im universitären Kontext soll auf eine korrekte, sorgfältige und geschlechtergerechte Sprache geachtet werden.
Quellen:
http://www.frauenstelle.uzh.ch
http://www.baselland.ch/fileadmin/baselland/files/docs/fkd/gleich/aktuell/nicht-jeder-frau.pdf
http://www.equal.ethz.ch/publications/rules
http://www.bk.admin.ch/dokumentation/publikationen/00292/01215/index.html?&print_style=yes
Das Deutsche kennt im Wesentlichen drei Möglichkeiten, geschlechtergerecht zu formulieren:
Geschlechtsneutrale und geschlechtsabstrakte Ausdrücke
Paarformen
Bei den Paarformen werden Frauen und Männer explizit genannt. Paarformen treten als Vollformen und als Kurzformen auf.
Vollformen
Die Vollformen geben den genauen Wortlaut der gesprochenen Sprache wieder:
- die Assistentin oder der Assistent
- die Professoren und Professorinnen
- Ärzte und Ärztinnen
Eine Häufung von Vollformen kann die Lesbarkeit eines Textes erschweren. In solchen Fällen sind geschlechtsneutrale oder geschlechtsabstrakte Formulierungen oder Umformulierungen vorzuziehen.
Kurzformen
Kurzformen sind Abkürzungen, grafische Zeichen, die anstelle von sprachlichen Ausdrücken stehen und beim Lesen wieder aufgelöst werden müssen. Mit einem Schrägstrich kann beispielsweise eine Konjunktion (und, oder) eingespart werden; Schrägstrich oder Binnen-I dienen dazu, die Wiederholung des gleichen Grundwortes zu vermeiden:
ForscherInnen, Forscher/innen
MitarbeiterIn, Mitarbeiter/in
SachbearbeiterInnen, Sachbearbeiter/innen
Auf die Einklammerung der femininen Endung „Student(in)“ ist zu verzichten, da damit die Forderung der sprachlichen Gleichbehandlung nicht erfüllt wird.
Die Weglassprobe dient der Überprüfung, ob eine Kurzform korrekt gebildet ist.
Geschlechtsneutrale und geschlechtsabstrakte Ausdrücke bieten sich an, wenn die Rollen und Funktionen der Personen oder deren Handlungen im Vordergrund stehen.
Geschlechtsneutrale Ausdrücke
Dazu gehören substantivierte Adjektive:
und substantivierte Partizipien:
Geschlechtsneutralität ist nur im Plural gegeben. Im Singular kommt jeweils das grammatische Geschlecht zum Ausdruck.
Geschlechtsabstrakte Ausdrücke
Geschlechtsabstrakte Ausdrücke sind geschlechtsunspezifisch. Ihr grammatisches Geschlecht ist willkürlich und hat keinen Bezug zum natürlichen Geschlecht:
Mit Umformulierungen können Personenbezeichnungen und komplizierte Formulierungen vermieden werden: