Zurück zur vorherigen Seite

Die Revision der Art. 360ff ZGB (Erwachsenenschutzrecht) von 2008 führte im  Kanton Bern zu einer umfassenden Neuordung des Kindes- und Erwachsenenschutzes. An die Stelle von über 300 kommunalen Vormundschaftsbehörden traten per 1. Januar 2013 11 kantonale interdiszipinäre Fachbehörden. Das Projekt beoachtet und und bewertet die Implementierung der neuen Behörden, deren Arbeitsweise und  die Zusammenarbeit mit den wichtigsten Partnern des Kindes- und Erwachsenenschutzes.