Was ist sexuelle Belästigung?

Unter den Begriff sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz fällt jedes Verhalten mit sexuellem Bezug oder auf Grund der Geschlechtszugehörigkeit, das von einer Seite unerwünscht ist und das eine Person in ihrer Würde verletzt. Die Belästigung kann sich überall ereignen: in der Küche, im Archiv, am Fotokopiergerät, am Telefon, per E-Mail oder per SMS. Sie kann von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Vorgesetzten, Kunden und Kundinnen, Patienten und Patientinnen ausgehen.

Sexuelle Belästigung kann mit Worten, Gesten oder Taten ausgeübt werden:

  • Anzügliche und peinliche Bemerkungen über das Aussehen
  • Sexistische Sprüche und Witze
  • Scheinbar „zufällige“ Köperberührungen und aufdringliches Verhalten
  • Annäherungsversuche oder Einladungen, die mit Vorteilen locken
  • Pornografische Bilder im Arbeitsumfeld, zum Beispiel in Garderoben oder als Bildschirmschoner
  • Sexuelle und körperliche Übergriffe.

[Auszug aus einer Broschüre, die vom Sekretariat für Gleichstellung und Familie des Kantons Wallis veröffentlicht wurde.]


An der HES-SO Valais-Wallis werden sexuelle Belästigung und sexistisches Verhalten in keiner Weise geduldet.

Falls Sie Opfer sexueller Belästigung sind und sich nicht zu wehren wissen, können Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte Ihrer Hochschule wenden.