Unter den Begriff sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz fällt jedes Verhalten mit sexuellem Bezug oder auf Grund der Geschlechtszugehörigkeit, das von einer Seite unerwünscht ist und das eine Person in ihrer Würde verletzt. Die Belästigung kann sich überall ereignen: in der Küche, im Archiv, am Fotokopiergerät, am Telefon, per E-Mail oder per SMS. Sie kann von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Vorgesetzten, Kunden und Kundinnen, Patienten und Patientinnen ausgehen.
Sexuelle Belästigung kann mit Worten, Gesten oder Taten ausgeübt werden:
[Auszug aus einer Broschüre, die vom Sekretariat für Gleichstellung und Familie des Kantons Wallis veröffentlicht wurde.]
An der HES-SO Valais-Wallis werden sexuelle Belästigung und sexistisches Verhalten in keiner Weise geduldet.
Falls Sie Opfer sexueller Belästigung sind und sich nicht zu wehren wissen, können Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte Ihrer Hochschule wenden.