Tourismusassistent·in : Zulassungsbedingungen
Tourismusassistent·in : Zulassungsbedingungen
Auszug aus dem Reglement
Art. 8 Zulassung
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer
a) im Besitz eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses oder einer gleichwertigen Ausbildung ist oder mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Tourismus nachweisen kann;
b) eine berufliche Erfahrung von einem Jahr in der einen oder anderen der folgenden Branchen hat: Empfang, Anwendung eines informatisierten Reservationssystems, Führung/Begleitung im Tourismus oder Organisation von Veranstaltungen;
c) über die fünf erforderlichen Modulabschlüsse (Zertifikate) bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.
Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfgebühr nach Artikel 9, Abs. 1.