Diese Zulassungsbedingungen gelten für Inhaber/innen eines schweizerischen Abschlusses, der sie nach einem Jahr Berufserfahrung zum direkten Zugang befähigt:
* Die Berufsmatura kann nicht nur an der Gewerbeschule, sondern auch nach einer individuellen Vorbereitung erlangt werden. Die eidg. Berufsmaturaprüfungen werden von der Eidgenössischen Berufsmaturitätskommission im Auftrag des BBT organisiert.
Damit formell ein Dossier eröffnet werden kann, müssen die Bewerber/innen die folgenden Bedingungen erfüllen:
Das Dossier kann frühestens in dem Kalenderjahr eingereicht werden, in dem die Bewerber/innen ihr Diplom erlangen. Sie müssen ihrer Bewerbung eine Bestätigung der Schule beilegen, die besagt, dass sie regulär eingeschrieben sind und ihre Prüfungen im Juni ablegen werden. Die Zulassungsfähigkeit bleibt in diesem Fall provisorisch, bis der erforderliche Titel erlangt ist.
Da die Unterrichtssprache Deutsch ist, müssen nicht deutschsprachige Bewerber/innen mindestens über das Niveau B2 gemäss dem europäischen Sprachportfolio verfügen und eine Kopie des entsprechenden Diploms oder einer Bestätigung beilegen. Bewerber/innen, die ihre Abschlussprüfung auf der höheren Sekundarstufe in Deutsch abgelegt haben, sind davon dispensiert.
Ausländische Diplome sowie die Notenübersichten, die nicht in einer Landessprache oder Englisch verfasst wurden, müssen ins Deutsche übersetzt werden. Zusätzlich müssen ausländische Diplome und Notenübersichten beglaubigt werden (beglaubigte Kopien).
Ein/e Bewerber/in darf sich nicht gleichzeitig an mehreren Ausbildungsstandorten für denselben Studiengang einschreiben.
Um zugelassen zu werden, müssen die Bewerber/innen je nach Vorbildung mind. 20 oder 40 Wochen Berufserfahrung nachweisen können.