Kosten

Im Wallis wohnhafte Studierende müssen als Entschädigung für die Leistungen der Hochschule für Gesundheit (Vorlesungsunterlagen, Vorbereitung und Betreuung der Praktika, Fotokopien usw.) einen jährlichen Pauschalbetrag von CHF 300.- bezahlen.

Studierende, die nicht in einem Mitgliedkanton der HES-SO wohnen, müssen denselben Betrag bezahlen.

Studierende, die in einem Mitgliedkanton der HES-SO wohnen, müssen die Zusatzmodule in ihrem Kanton absolvieren. Im gegenteiligen Fall, und wenn sie nicht über eine entsprechende Genehmigung von ihrem Kanton verfügen, müssen sie zusätzlich zu diesem Pauschalbetrag von CHF 300.- den zwischen den betroffenen kantonalen Instanzen vereinbarten Jahresbetrag persönlich bezahlen.

Nicht in der Schweiz wohnhafte Studierende müssen den Pauschalbetrag von CHF 300.- sowie den von der zuständigen Walliser Kantonsbehörde festgelegten Betrag* bezahlen. Sonderfälle bleiben vorbehalten.

*Dieser Betrag wurde auf CHF 16'182.- festgelegt.