Gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Fachhochschulen sind die allgemeinen Zulassungsbedingungen im Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen im Bereich Gesundheit der HES-SO festgelegt.
Diese Bedingungen, die je nach Fachbereich und Studiengang unterschiedlich sind, sind in Richtlinien festgehalten. Sie sind jedoch für alle Studierenden desselben Studiengangs identisch unabhängig von der Hochschule, an der sie sich einschreiben.
Diplom | Zulassungsbedingungen |
Fachmatura Gesundheit | Direkter Zugang |
Zusatzmodule Gesundheit | Direkter Zugang |
EFZ Gesundheit + Fachmatura Gesundheit-Soziales | Direkter Zugang |
EFZ Gesundheit + FMS-Diplom oder Gymnasialmatura | Direkter Zugang |
Diplom einer höheren Fachschule (HF) (gemäss Empfehlungen der KFH) | Direkter Zugang |
Gymnasialmatura oder Berufsmatura in einem anderen Bereich als Gesundheit/Soziales Fachmatura in einem anderen Bereich als Gesundheit | Zugang nach erfolgreicher Absolvierung der Zusatzmodule Gesundheit |
Ausländische Abschlüsse | Zugang nach erfolgreicher Absolvierung der Zusatzmodule Gesundheit, wenn der Abschluss als gleichwertig zu einem der oben aufgeführten schweizerischen Abschlüsse anerkannt ist. Weitere Informationen |
Zulassung sur Dossier | Zulassung sur Dossier von Personen ab dem vollendeten 25. Lebensjahr, welche die im Reglement über die Zulassung aufgeführten allgemeinen Zulassungsbedingungen nicht erfüllen, jedoch im Verlauf ihrer beruflichen Laufbahn Kompetenzen erworben haben, die den erforderlichen Abschlüssen entsprechen, sowohl im beruflichen als auch im persönlichen Bereich (s. ASD). |
Für alle fremdsprachigen Bewerber/innen | Die Unterrichtssprache muss beherrscht werden. |
Für weitere Auskünfte und Fragen in Zusammenhang mit der Anerkennung der Berufserfahrung wenden Sie sich bitte direkt an den Zulassungsdienst: christa.furrer@hevs.ch